www.fairversichert.com

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Leistungen private Krankenversicherung

E-Mail Drucken PDF

Möglichkeiten in der Privaten Krankenversicherung

Auf was Sie achten müssen, wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben!

Welche Entscheidung Sie treffen können, um einen Tarif auswählen zu können.

In der privaten Krankenversicherung dürfen Sie entscheiden!:
Wie hoch soll Ihre Selbstbeteiligung sein?
Möchten Sie einen Basisschutz, ein gutes mittleres Preis-Leistungs-Verhältnis oder einen Topschutz?
Soll Naturheilkunde oder Heilpraktikerleistungen mitversichert werden?
Wollen Sie im Krankenhaus gesetzliche Leistungen, oder 1-2 Bett Zimmer und Chefarztbehandlung?


Gern erläutern wir Ihnen kurz im Allgemeinen welche Möglichkeiten Sie haben. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einem individuellen Vergleich der privaten Krankenversicherung, auch die Feinheiten der Tarif und Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden.
Fordern Sie jetzt ihr individuelles Vergleichsangebot!

 

Wahlleistungen im Krankenhaus.


Ohne Wahlleistungen haben Sie regelleistungen abgesichert. Das bedeutet, sie wedren vom gerade diensthabenden Arzt behandelt und die Unterbringung findet im Mehrbettzimmer statt.

Durch Wahlleistungen wie 1- oder 2- Bett Zimmer und Chefarztbehandlung/ Belegarzt können Sie Ihrer Versicherungsschutz aufstocken.

Viele Gesellschaften haben hauptsächlich Kompakttarife, das erschwert ein nachträgliches aufstocken.

Ihr Tarif sollte im Krankenhaus auf jedenfall bis zum Höchstsatz der GÖÄ erstatten. Wünschen Sie hier eine Versorgung mit z. Bsp. Kapazitäten- Ärtzen (ganz besondere Spezialisten) sollten Sie einen Tarif wählen, der auch über den Höchstsätzen der GÖÄ erstattet.

 

Einige wenige Gesellschaften bieten auch die Kombinationsmöglichkeit Mehrbettzimmer mit Chefarztbehandlung.

Mit der Zimmerwahl endscheiden Sie sich für mehr oder weniger Komfort, was natürlich auch zur schnellen Erholung beiträgt.

So........ oder so:

 

Mit der Endscheidung für die Wahlleistung Chefarztbehandlung, endscheiden Sie sich für die bestmögliche medizinische Versorgung!

Wählen Sie selbst was Ihnen wichtig ist.

 

Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung wählen.
Die Selbstbeteiligung gilt jährlich. Es gibt absolute und prozentuale Selbstbeteiligungen ( SB).
Hier ein Beispiel:
300 € SB absolut – die ersten 300 € Rechnungen bezahlen Sie selbst. Dann die Versicherung zu 100%. Bei jährlichen Rechnungen in Höhe von 2000 € bekämen Sie 1700 € zurückerstattet.
10% maximal 300 € SB -  Sie bekommen von Anfang an 90 % der Rechnungen erstattet bis Sie maximal 300 € dazubezahlt haben. Bei jährlichen Rechnungen von 2000 € bekämen Sie 1800 € zurückerstattet.
Prozentuale Selbstbeteiligungen gibt es selten, die Tarife sind meist recht teuer.
Höhe der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist tariflich festgelegt, das heißt Sie legen vor dem Vergleich fest, welche Spanne an Selbstbeteiligungen für Sie in Frage kommt, und  wählen den Tarif aus.
Selbstverständlich mache ich Sie darauf aufmerksam, wenn es einen für Sie besonders Interessanten Tarif gibt, der nur etwas mehr SB hat, und daher aus den Tarif heraus fallen würde.
Wie hoch ihre Selbstbeteiligung sein darf ist auf der einen Seite ein rein wirtschaftlicher Aspekt, auf der anderen Seite kommt es aber auch darauf an mit was Sie sich wohlfühlen.
Zum wirtschaftlichen Aspekt gehört es die Selbstbeteiligung als monatlich Belastung umzurechnen, die steuerlichen Nachteile zu berücksichtigen, sowie den Arbeitgeberzuschuss, falls vorhanden.


Hausarztprinzip oder auch  Primärarztprinzip genannt


Viele günstige Tarife haben dieses Prinzip zu Grunde liegen.
Es bedeutet, dass Sie  auf jeden Fall immer zuerst zu Ihrem Hausarzt gehen müssen, bzw. zu einem Allgemeinmediziner. Manche Gesellschaften akzeptieren auch Internisten als Hausärzte.
Hintergrund ist natürlich eine Kosteneinsparung durch die höheren Kosten von Fachärzten,  sowie eine Zielgruppe, die grundsätzlich nicht gleich die teuersten Spezialisten aufsucht.
Ob Sie ein Hausarzt/ Primärarztprinzip akzeptieren sollten Sie sich gut überlegen,
Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie sich auch daran halten.
Halten Sie sich nicht daran, und gehen direkt zum Facharzt mit Ihren Rückenschmerzen, und dieser stellt einen Bandscheibenschaden fest, so wird diese Rechnung, und alle folgenden, damit in Zusammenhang stehenden Kosten nur zu 75-80 % erstattet.
Ausnahmen sind bei den meisten Gesellschaften Frauenarzt, Augenarzt, Notfall-Kinder und Zahnarzt.

GÖÄ- Die Gebührenordnung für Ärzte

GÖZ- Die Gebührenordnung für Zahnärzte

In Deutschland gilt folgende Reglung:

 

Werden Sie als Privatpatient behandelt, kann Ihnen ein Arzt eine Rechnung bis zu den Höchstsatz der GÖÄ ( 3,5) stellen.

Liegt der Satz über dem Höchstsatz, muss er mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen.

Berechnet er mehr als den Regelsatz (2,3), muss er dies medizinisch begründen. Der Arzt muss Sie darüber jedoch nicht informieren. Deswegen ist es sinnvoll einen Tarif zu wählen, der mindestens bis zum 3,5 fachen Satz der GÖÄ 7 GÖZ erstattet zu wählen.

 

 

 

Zahnleistungen


Bei den Zahnleistungen unterscheidet man zwischen der Zahnbehandlung und dem Zahnersatz.
Zahnbehandlungen sind bei den meisten Tarifen zu 100% gedeckt. Allerdings spielen hier noch die GÖÄ Grenzen und das Preisleistungsverzeichnis des jeweiligen Versicherers eine Rolle.
Zahnersatz können Sie zwischen 50 % und 85% Prozent absichern. Bei einigen wenigen Tarifen auch darüber hinaus.
Auch hier sind die vorgesehenen GÖÄ Grenzen und das Preisleistungsverzeichnis des Versicherers zu beachten.
Die meisten Tarife haben noch eine sogenannte Zahnstaffel. Das ist eine Summenbegrenzung für die ersten Jahre.

 

Kostenbeispiele für die private Krankenversicherung

 

Damit Sie sich ein ungefähres Bild machen können, wie viel eine private Krankenversicherung kostet, habe ich hier mal ein paar Beispiele gerechnet. Natürlich kommt es im Einzelnen auf Ihre individuellen Vorstellungen an, und auch auf Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen.

Fordern Sie jetzt einfach ihr individuelles Vergleichsangebot!

 

Monatsbeiträge Männer

 

 

Mann 25 Jahre alt

Mann 30 Jahre alt

Mann 35 Jahre alt

Mann 40 Jahre alt

Mann 45 Jahre alt

Einsteigertarif

300 Euro SB

Mehrbett Zi.

Kein KT

PVN


ca. 145 €


ca.165€


ca. 190 €


ca. 220 €


ca. 250 €

Guter bis sehr guter Schutz

2-Bett und

Chefarzt

Heilpraktiker

80% Zahnersatz

Kein KT



ca.223 €



ca.256 €



ca. 292 €



ca. 335 €



ca. 392 €

Krankentagegeld

An dem 43.ten Tag 100 € tägl.


20-30 €


25-40 €


30-45 €


35-50 €


45-60 €

 

 

Monatsbeiträge  Frauen

 


Frau 25  Jahre alt

Frau 30 Jahre alt

Frau 35 Jahre alt

Frau 40 Jahre alt

Frau 45 Jahre alt

Einsteigertarif

300 Euro SB

Mehrbett Zi.

Kein KT

PVN


ca. 150 €


ca.175€


ca. 195 €


ca. 215 €


ca. 240 €

Mittelmäßiger Schutz mit Zusatzbaustein für Heilpraktiker,

2- Bett und Chefarzt



ca.250 €



ca.280 €



ca. 312 €



ca. 350 €



ca. 395 €

Guter bis sehr guter Schutz

2-Bett und

Chefarzt

Heilpraktiker

80% Zahnersatz

Kein KT



ca.355 €



ca.395 €



ca.430 €



ca.475 €



ca.530 €

Krankentagegeld

An dem 43.ten Tag 100 € tägl.


25- 40 €


30-40 €


40- 50 €


40 -50 €


55 – 70 €

 

 

 

 

Kinder kosten zwischen 80 € und 200 €. In der Regel lässt sich bei den meisten Gesellschaften ein guter Preisleistungstarif für ca. 125-150 € finden.

 

 

 

Kontaktdaten

Beratung private Krankenversicherung

Kontaktieren Sie mich direkt:

Ansprechpartner:

Sylvia Farnsteiner

Tel. 06150- 99 01 46

Fax 06150 - 96 19 73

E-Mail:

kontakt@fairversichert.com

oder benutzen Sie unser Formular:

Created by Ziegert IT