Private Krankenversicherung für…
Für einige Berufs- oder Bevölkerungsgruppen gibt es so manche Besonderheiten, die wir in den folgenden Artikel genauer erläutern werden.
…Kinder
Für neugeborene Kinder von einem privat Versicherten, gibt es einen gesetzlichen Kontrahierungszwang. Das heißt, das Kind muss zu normalen
Bedingungen angenommen werden.
(Achtung ein Fallstrick (Link) ist hier, dass bei fast allen Gesellschaften die Voraussetzung besteht, schon seit mindestens 3 Monaten versichert zu sein.)
Sind die Kinder schon geboren gilt für Sie die gleiche Gesundheitsprüfung wie für Erwachsene.
Die meisten privaten Krankenversicherungsgesellschaften versichern die Kinder nur zusammen mit mindestens einem Elternteil.
Einige nehmen auch die Kinder alleine - ab einem bestimmten Alter.
Wenige versichern Kinder schon ab Geburt ohne die Eltern.
wenn Sie für die Versicherung Ihres Kindes
mehr als 125 € monatlich zahlen.
Vielleicht lässt sich für Sie eine bessere Lösung finden!







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