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Private Krankenversicherung Wechsel

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Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung

Lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung?

 

Was kostet mich eine private Krankenversicherung?


In eine private Krankenversicherung wechseln, können Selbstständige und Freiberufler, unabhängig vom Einkommen, und Angestellte, die bereits drei Jahre in Folge über der jeweils gültigen Einkommensgrenze  (Versicherungspflichtgrenze oft verwechselt mit der Beitragsbemessungsgrenze) verdienen.
In der privaten Krankenversicherung zahlen Sie Ihren Beitrag abhängig von den gewünschten Leistungen und nach Einstiegsalter.

Für einen Vergleich können Sie folgende „Eckpunkte überlegen“:

•    Wie hoch darf Ihre jährliche Selbstbeteiligung maximal sein?
•    Möchten Sie einen Basisschutz, einen guten Preis-Leistungsschutz oder einen Topschutz
•    Soll der Zahnschutz GKV Niveau, mittel oder sehr gut sein.
•    Möchten Sie im Krankenhaus 1-2 Bett Zimmer mit Chefarzt oder Mehrbettzimmer mit Stationsarzt
•    Sind Ihnen Heilpraktikerleistungen wichtig?
•    Kommt für Sie das Hausarztprinzip in Frage?
•    Sollen Kurleistungen abgesichert werden?

 

Freiwillig oder pflichtversichert?


Seit dem 1.1.2009 gibt es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.


Grundsätzlich können nur freiwillig Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln.

Selbstständige, Freiberufler, sowie Beamte können unabhängig von Ihrem Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.


Angestellte müssen bereits ein Jahr mit Ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (auch Versicherungspflichtgrenze) liegen, damit Sie zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen dürfen.



Gesetzlich Pflichtversicherte haben die Möglichkeit Ihre Leistungen über eine private Zusatzversicherung aufzustocken.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung


Häufig wird mit der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung, die Versicherungspflichtgrenze gemeint. Diese ist wichtig für Angestellte, die sich privat versichern möchten.
Um sich privat versichern zu können müssen Angestellte mit Ihrem Jahreseinkommen 1 Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben.
Wer 2011 in die PKVwechseln möchte, muss mit seinem Einkommen über folgenden Grenzen gelegen haben, bzw. vorraussichtlich liegen.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung im Jahr 2010:   49.950 EUR jährlich oder 4162,50 € monalich
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung im Jahr 2011:   49.900 EUR oder 4125 € monalich

Die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung unterzieht alle, die einen Antrag bei einer Gesellschaft stellen einer Gesundheitsprüfung in Form eines Fragebogens. Dieser muss ehrlich ausgefüllt werden und entscheidet über die Versicherungsfähigkeit.
In der Regel wird nach ambulanten Behandlungen in den letzen 3 bis 5 Jahre ( je nach Gesellschaft), stationär nach den letzten 5 bis 10 Jahren und nach psychotherapeutischen Maßnahmen in den letzen 10 Jahren gefragt.
Außerdem wird oft noch nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen und Zahnersatz, der älter als 5 Jahre ist, gefragt.
Manche Gesellschaften fragen zusätzlich noch nach bestehenden Krankheiten.

Eine ärztliche Untersuchung ist zumeist bei fehlender Vorversicherung, oder aus dem Ausland kommenden Personen nötig.
Ich habe sehr viel Erfahrung mit der Gesundheitsprüfung, und kann in der Regel ganz gut einschätzen, welche Diagnosen einen Risikozuschlag erfordern werden.

 

Rückstellungen in der privaten Krankenversicherung


Statistisch gesehen, ist das Risiko eines älteren Menschen krank zu werden, bzw. medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen, -und damit Kosten zu verursachen- höher als bei jüngeren Menschen.
Damit die private Krankenversicherung nicht jedes Jahr den Beitrag wegen des erhöhten Rikisos anpassen muss, werden von Anfang an sogenannte Altersrückstellungen gebildet.
Konkret heisst das, nur das Alter bei Versicherungsbeginn ist relevant zur Beitragsberechnung.

 


Spätere Beitragserhöhungen sind auf steigende Kosten im Gesundheitswesen, sowie eine steigende Lebenserwartung zurückzuführen.

Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung

Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der privaten Krankenversicherung, sowie der Pflegepflichtversicherung, maximal jedoch bis zum Höchstzuschuss.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung berechnet sich nach dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung.  
Dieser beträgt zur Zeit 547,58 €.
Davon abgezogen werden die 0,9% Zusatzbeitrag für GKV –Versicherte( zur Zeit 33,08 €).
Hiervon die Hälfte ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung, also derzeit 257,25 €
Für die Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber zurzeit maximal 35,83 €.

*Stand 7/2009 Daten ohne Gewähr

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Nutzen Sie unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten!

Ihre Anfrage bekomme ich recht zeitnah. In der Regel melde ich mich innerhalb von 48 Stunden um weitere Details abzusprechen.
Wenn mir alle Angaben vorliegen, werde ich ein Vergleichangebot erstellen.
Es ist für mich selbstverständlich, auch eventuell notwendige Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen, vorher zu erfragen und diese bei dem Vergleich der privaten Krankenversicherung mit einzubeziehen.
In meine Vergleichsangebote berücksichtige ich, neben Ihren Zielen, Wünschen und Voraussetzungen, auch meine langjährige praktische Erfahrung bei der Beratung. Relevant für die Endscheidung sind außerdem die Versicherungsbedingungen, die Bilanzkennzahlen, und die Geschäftspolitik der Gesellschaften.
Ich informiere mich regelmäßig über Tarifneuheiten, neueste Veröffentlichungen bezüglich der Kennzahlen, Beschwerde-Statistiken, und sonstigen relevanten Änderungen bei den Versicherungsunternehmen. Neueste Gesetzgebungen fließen selbstredend mit ein.


Dieses Vergleichsangebot erläutere ich Ihnen dann gern per Telefon, oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Vor-Ort Beratungsgespräche biete ich Ihnen im großen Rhein-Main-Raum an, sowie nach individueller Absprache auch weiter.



Dieser gesamte Vorgang ist recht aufwendig und trotzdem für Sie kostenfrei.
Ich bitte Sie jedoch nur bei echtem Interesse meine Arbeit in Anspruch zu nehmen.
Sollten Sie nur eine „Hausnummer“ wissen wollen, bevor Sie weitere Schritte überlegen, können Sie unter dem Menüpunkt „Leistungen in der Privaten Krankenversicherung“ ein paar Kostenbeispiele finden.



Die erste Endscheidung sollte grundsätzlich für gesetzliche oder die private Krankenversicherung fallen. Auf meiner Webseite finden Sie viele Informationen, die sie für Ihre Endscheidung benötigen.
Für den einen oder anderen, ist es jedoch angenehmer mir Ihre Fragen direkt zu stellen. Rufen Sie mich einfach an, oder nutzen Sie meinen Rückruf – Service!

Nachdem die Endscheidung für die private Krankenversicherung gefallen ist, geht es darum einen Tarif zu wählen. Wenn mehrer Personen versichert werden, kann es durchaus sinnvoll sein, verschiedene Gesellschaften auszuwählen.



Die Endscheidung ist gefallen, was nun?


Wenn Sie sich für eine Krankenversicherung entschieden haben, bekommen Sie zunächst von mir alle vertragsrelevanten Unterlagen, wie Versicherungsbedingungen und verschiedene Merkblätter.
Daraufhin wird der Antrag bei der Gesellschaft gestellt. Ein Antrag enthält persönliche Daten wie Adresse, Versicherungswunsch und Gesundheitsangaben.
Außerdem erstelle ich ein Beratungsprotokoll, in dem alle durchgesprochen Themen, noch einmal kurz protokolliert werden.
Frühestens wenn der Antrag von der privaten Krankenversicherung angenommen wurde, beginnt die Versicherung. Jetzt wird die alte Versicherung gekündigt.
Ich bleibe weiterhin ihr Ansprechpartner, wenn Sie das möchten, Sie bekommen jedoch auch noch die direkten Kontaktdaten zu Ihrer Versicherungsgesellschaft.

 

Kontaktdaten

Beratung private Krankenversicherung

Kontaktieren Sie mich direkt:

Ansprechpartner:

Sylvia Farnsteiner

Tel. 06150- 99 01 46

Fax 06150 - 96 19 73

E-Mail:

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